Ihre Fragen zum
Immobilienkauf in Sri Lanka
Klare, verlässliche Antworten auf die häufigsten rechtlichen Fragen ausländischer Käufer. Dieser Leitfaden behandelt die wichtigsten Gesetze, Anforderungen und Abläufe beim Kauf von Eigentumswohnungen in Sri Lanka.
Diese Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Vorschriften können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen qualifizierten sri-lankischen Anwalt, bevor Sie Kaufentscheidungen treffen.
Zuletzt überprüft: Januar 2025
01 Eigentumsrechte
Können Ausländer Eigentum in Sri Lanka besitzen?
Ja. Gemäß dem Apartment Ownership Law (Nr. 11 von 1973, in der geänderten Fassung) können ausländische Staatsbürger Eigentumswohnungen in Sri Lanka als Volleigentum (Freehold) erwerben. Das bedeutet vollständiges, dauerhaftes Eigentum — kein Pachtvertrag. Allerdings können Ausländer kein Grundstück als Volleigentum besitzen. Grundstücke können nur auf Pachtbasis für bis zu 99 Jahre erworben werden.
Welche Immobilienarten können Ausländer direkt kaufen?
Ausländer können Eigentumswohnungen erwerben, die unter dem Apartment Ownership Law registriert sind. Dies sind Einheiten in einem Gebäude, das als Kondominium aufgeteilt und registriert wurde. Einfamilienhäuser, Villen und unbebaute Grundstücke können von Ausländern nicht als Volleigentum erworben werden — sie müssen auf Pachtbasis oder über eine lokal gegründete Gesellschaft erworben werden.
Gibt es eine Begrenzung, wie viele Einheiten ein Ausländer besitzen darf?
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung für die Anzahl der Eigentumswohnungen, die ein ausländischer Staatsbürger in Sri Lanka besitzen darf. Jeder Kauf muss die Anforderungen an die Auslandsüberweisung unabhängig erfüllen.
02 Rechtlicher Rahmen
Welches Gesetz erlaubt Ausländern den Kauf von Eigentumswohnungen?
Das Apartment Ownership Law Nr. 11 von 1973, geändert durch Gesetz Nr. 15 von 2003, ermöglicht ausländischen Staatsbürgern den Kauf von Eigentumswohnungen. Die Änderung von 2003 hob bestimmte Beschränkungen auf, die zuvor für ausländische Käufer galten, einschließlich der Beschränkung auf Erdgeschoss-Einheiten.
Gibt es Stockwerksbeschränkungen für ausländische Käufer?
Nein. Die Änderung von 2003 des Apartment Ownership Law hob die frühere Beschränkung auf, die Ausländern den Kauf von Erdgeschoss-Einheiten untersagte. Ausländische Käufer können nun Einheiten auf jedem Stockwerk eines registrierten Kondominiums erwerben.
03 Finanzielle Anforderungen
Wie muss der Kauf finanziert werden?
Der vollständige Kaufpreis muss aus dem Ausland über eine lizenzierte Geschäftsbank in Sri Lanka überwiesen werden. Der Käufer muss eine Auslandsüberweisung nutzen. Die Bank stellt einen Überweisungsnachweis aus, der zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung erforderlich ist. Bereits in Sri Lanka in Landeswährung gehaltene Mittel sind in der Regel nicht qualifiziert.
Welche Steuern und Gebühren fallen beim Kauf an?
Die Hauptkosten umfassen: Stempelsteuer auf die Übertragungsurkunde (die Sätze werden von der Regierung festgelegt und können sich ändern — fragen Sie Ihren Anwalt nach den aktuellen Sätzen), Anwalts- und Notargebühren, Kosten für Titelrecherche und Vermessung sowie Registrierungsgebühren beim Grundbuchamt. Beim Verkauf von Eigentumswohnungen zwischen Privatpersonen fällt keine Mehrwertsteuer an.
Können Ausländer eine Hypothek bei einer sri-lankischen Bank aufnehmen?
In der Praxis vergeben sri-lankische Banken selten Hypothekenfinanzierungen an nicht ansässige ausländische Staatsbürger. Die meisten ausländischen Käufer finanzieren ihren Kauf vollständig durch Auslandsüberweisung. Einige Bauträger bieten Ratenzahlungspläne während der Bauphase an, aber der vollständige Restbetrag ist in der Regel vor der Eigentumsübertragung erforderlich.
04 Kaufprozess
Welche Schritte sind beim Kauf einer Eigentumswohnung erforderlich?
Der typische Ablauf ist: (1) Immobilie identifizieren und Konditionen verhandeln. (2) Kaufvertrag unterzeichnen und Anzahlung leisten (üblicherweise 10 %). (3) Ihr Anwalt führt die Sorgfaltsprüfung durch — Titelrecherche, Belastungsprüfung, Überprüfung der Kondominium-Registrierung. (4) Restbetrag des Kaufpreises über eine sri-lankische Bank überweisen. (5) Übertragungsurkunde vor einem Notar ausführen. (6) Urkunde beim Grundbuchamt registrieren.
Wie lange dauert der Kaufprozess?
Von der Vertragsunterzeichnung bis zur Eigentumsübertragung dauert der Prozess in der Regel 6 bis 12 Wochen. Der Zeitrahmen hängt von der Komplexität der Titelrecherche, der Verfügbarkeit der Unterlagen des Verkäufers und der Zeit für die Überweisung ab. Käufe von Bauträgern können einem anderen Zeitplan folgen.
Welche Dokumente benötige ich als ausländischer Käufer?
Sie benötigen in der Regel: einen gültigen Reisepass (das primäre Ausweisdokument für die Urkunde), einen Überweisungsnachweis Ihrer Bank, eine Steueridentifikationsnummer (TIN) der Inland Revenue Department von Sri Lanka und einen abgeschlossenen Kaufvertrag. Ihr Anwalt wird Sie über zusätzlich erforderliche Dokumente beraten.
05 Nach dem Kauf
Kann ich meine Eigentumswohnung vermieten?
Ja. Als Eigentümer haben Sie das Recht, Ihre Einheit zu vermieten. In Sri Lanka erzieltes Mieteinkommen unterliegt der sri-lankischen Einkommensteuer. Viele ausländische Eigentümer beauftragen eine lokale Hausverwaltung für Mieterbeziehungen, Wartung und Mieteinzug.
Was passiert, wenn ich verkaufen möchte?
Sie können Ihre Eigentumswohnung jederzeit verkaufen. Der Verkauf folgt demselben Übertragungsverfahren. Wenn Sie an einen anderen ausländischen Käufer verkaufen, muss dieser ebenfalls die Auslandsüberweisungsanforderung erfüllen. Der Verkaufserlös kann ins Ausland überwiesen werden, sofern der ursprüngliche Kauf ordnungsgemäß aus dem Ausland finanziert wurde.
Kann ich den Verkaufserlös ins Ausland überweisen?
Ja. Wenn der ursprüngliche Kauf vollständig durch Auslandsüberweisung finanziert wurde (und Sie den Überweisungsnachweis der Bank haben), können Sie den Verkaufserlös einschließlich etwaiger Kapitalgewinne über Ihre Bank in Sri Lanka ins Ausland überweisen. Die Bank benötigt die ursprünglichen Überweisungsbelege und die Verkaufsurkunde.
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